Meldungen an die Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen
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10.03.2017
Gemäß Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 26.Juni 2013 sind ab dem Veranlagungszeitraum 2016 steuerfreie Zuschüsse zu Versicherungen und Vorsorgeaufwendungen an die Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden.
Seit 27.02.2017 liefern wir entsprechende Updates aus, in denen ein Programmpunkt für die halbautomatische oder manuelle Meldung über das Webformular oder über MQ-Client implementiert ist.
Erste Kunden haben schon gemeldet und gaben positive Rückmeldungen zur Funktionalität.